Allgemeine Mietbedingungen für Wohnwagen

  1. Mietvertrag
    Vertragspartner bei Vertragsabschluss sind der in der schriftlichen Ausfertigung des Mietvertrages genannte Mieter und Vermieter.
  2. Berechtigte Fahrer
    Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und dem im Mietvertrag eingetragenen weiteren Fahrer gelenkt werden. Die Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein, ferner müssen Sie seit einem Jahr im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sein. Die gültige Fahrerlaubnis muss bei der Übernahme vorgelegt werden.
  3. Mietpreis
    Es gelten die in der jeweils gültigen Mietpreisliste aufgeführten Preise. Die Mietpreise schließen ein:
    • die gültige Mehrwertsteuer
    • Haftpflichtversicherung
    • Vollkaskoversicherung mit 250,- € Selbstbeteiligung
    • Teilkasko mit 250,- € Selbstbeteiligung
    Die Servicepauschale von 50,- € wird unabhängig von der Anzahl der Miettage berechnet und schließt folgende Leistungen ein:

• Übergabeeinweisung • Endreinigung außen • Verlängerungskabel

• Campingmöbel
• Geschirr, Besteck, Pfanne und Töpfe
• CEE Adapter

  1. Zahlungsweise
    Bei Abschluss des Mietvertrages hat der Mieter, wenn nicht anders vereinbart, den Gesamtpreis spätestens vor Antritt der Mietzeit in bar zu zahlen. Kaution Die Kaution von 250,- Euro sind bei Übergabe in bar zu Hinterlegen. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe in voller Höhe in bar rückerstattet. Bei Versicherungsschäden wird die Selbstbeteiligung einbehalten. Der Vermieter ist berechtigt, Forderungen, die aus der Rückgabe des Fahrzeuges herrühren mit der Kaution zu verrechnen. Der Mieter muss für von Ihm verursachte Schäden (auch von dritten) im inneren des Mietfahrzeuges in voller Höhe aufkommen.
  2. Stornierung/Rücktritt
    Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
    Storniert der Mieter den Mietvertrag werden folgende Gebühren berechnet:
    • 20% des Gesamtmietpreises bei Rücktritt bis 60 Tage vor Mietbeginn
    • 60% des Gesamtmietpreises bei Rücktritt von 10 bis 59 Tagen vor Mietbeginn
    • 90% des Gesamtmietpreises bei Rücktritt von weniger als 10 Tagen oder Nichtabnahme
  3. Bereifung
    Unsere Fahrzeuge sind mit Sommerreifen ausgestattet.
    Im Mietzeitraum 01. November bis 31. März muss das Winterreifensatzpaket (Preisinfo auf Anfrage) aus versicherungstechnischen Gründen dazu gebucht werden.
  4. Nutzung
    Der Mieter verpflichtet sich:
    • Das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln
    • Betriebsanleitungen und technische Vorschriften genau einzuhalten
    • Zurücksetzen nur mit einer Hilfsperson durchzuführen
    • Die ungewöhnlichen Fahrzeugdimensionen (Höhe, Breite, Gewicht) zu beachten
  5. Unzulässige Nutzungen
    Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug wie folgt zu verwenden:
    • Zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests.
    • Teilnahme an Festivals (Wacken, Rock am Ring o.ä.) – hier nur nach mündlicher und schriftlicher Absprache möglich – Sonderbedingungen
    • Zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts nachweisbar sind.
    • Zur Weitervermietung, Überlassung an Dritte oder zu unsittlichen Zwecken.
    • Zur entgeltlichen Personenbeförderung, zur Beförderung von Lasten oder mehr als der zulässigen Personenzahl.
    • Zur Beförderung von Tieren aller Art.
    • Zum Transport von Gütern jeglicher Art, die von den Vorstellungen zur Verwendung eines Reisemobiles abweichen.
    • Zur Beförderung explosiver, entzündlicher, giftiger oder sonstiger gefährlicher Stoffe. • Zur Nutzung über das zulässige Gesamtgewicht hinaus. • Fahrten unter Einfluss von Drogen, Alkohol und Medikamenten sind zu unterlassen
    • Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge. Sollte im Fahrzeug doch geraucht werden, ist eine Gebühr von 1000 € fällig.
  6. Übergabe
    Das Fahrzeug kann am vereinbarten Übergabetag ab 14:00 Uhr übernommen werden bzw. zum vereinbarten Termin. Bei der Übergabe wird ein Protokoll erstellt, in dem der Fahrzeugzustand von den Vertragspartnern festgehalten wird. Das Fahrzeug wird innen und außen gereinigt übergeben.
  7. Rückgabe
    Die Rückgabe erfolgt am letzten Miettag bis 14.00 Uhr. Das Fahrzeug gilt erst als zurückgegeben, bei persönlicher Rückgabe vom Mieter an den Vermieter. Fahrzeugabstellen ohne Abnahme des Vermieters geschieht auf eigenes Risiko. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs ist der Mieter zum Schadensersatz verpflichtet. Bei der Rückgabe muss das Fahrzeug innen gereinigt sein, sowie der Abwassertank und die Toilette müssen entleert und gereinigt sein. Bei Nichterfüllung fallen für den Mieter folgende Kosten an: • Innenreinigung nach Aufwand, mindestens jedoch 100,- Euro • Toilettenreinigung: 125,- Euro
  8. Ersatzfahrzeug
    Kann das gebuchte Fahrzeug im Zeitraum nicht bereitgestellt werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares Fahrzeug bereitzustellen.
  9. Verhalten bei Unfällen und sonstigen Beschädigungen
    Der Mieter hat nach einer eigen- oder fremdverschuldeten Beschädigung im/am Fahrzeug umgehend Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen und diesen über die Beschädigung in Kenntnis zu setzen. Der Vermieter behält sich das Recht vor zu entscheiden, ob das Fahrzeug aus Reparatur- und Instandsetzungsgründen vor dem vereinbarten Mietende zurückgenommen werden muss. Bilder der Beschädigung(en) können unter der Mobilnummer 0162 – 9161277 per Whatsapp übermittelt werden. Ebenso hat er nach einem Unfall, Brand Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schäden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Unterlässt der Mieter den Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen so haftet er voll. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu übermitteln. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie das amtliche Kennzeichen und die Versicherungsdaten der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Übersteigt die voraussichtliche Schadenshöhe die Selbstbeteiligung der Versicherung oder ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, ist der Vermieter telefonisch zu unterrichten.
  10. Speicherung von Personaldaten
    Der Vermieter ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit ihren erhaltenen Daten über den Mieter, gleich ob diese von ihm selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
  11. Gerichtsstand
    Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht des Firmensitzes des Vermieters.
  12. Schlussbestimmung
    Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirkung der übrigen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann. Zwingend gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.

Steinfeld, 01.01.2023

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