Allgemeine Mietbedingungen für Hüpfburgen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Hüpfburgen
Es gelten ausschließlich die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen des Vermieters, Donkey Concepts UG (haftungsbeschränkt)!

1. Mietobjekte und Konditionen zum Mietvertrag

Der Ausleiher (Vertragsunterzeichner) mietet von Donkey-Concepts (haftungsbeschänkt) das von Ihm angegebene Material (Hüpfburg).
Die Vermietung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Deutschen Personalausweises oder internationalen Reisepasses mit gültiger Aufenthaltserlaubnis. Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters.
Der Auftrag bzw. Mietvertrag kommt erst nach Eingang des unterschriebenen Mietvertrags beim Vermieter zustande.

2. Zahlung

Der vertraglich vereinbarte Mietpreis ist vollständig ohne Abzug vor Abholung in bar oder per Überweisung mit Zahlungseingang im Voraus zu leisten. Bei Lieferung des Mietobjektes ist keine Kaution zu hinterlegen. Ansonsten ist die im Vertrag angegebene Kaution bei Abholung zu leisten. Bei Selbstaufbau ist darauf zu achten, dass die Mietsache ordnungsgemäß sauber und trocken zusammengelegt wird. Ist dies nicht der Fall, wird für das Auseinanderlegen und erneute Zusammenlegen und gegebenenfalls die Trocknung und Säuberung pro Stück pauschal 45,00 Euro Reinigungsgebühr und/oder 15,00 Euro Trocknungsgebühr .+19% USt. in Rechnung gestellt.

3. Auftragsrücktritt:

Eine Stornierung des Auftrages ist bis zu sieben Tage vor dem vereinbarten Miettermin kostenlos.
Wird eine Stornierung zwischen 3 – 7 Tage veranlagt so wird, zu Lasten des Mieters, eine Entschädigung von
50% des Mietpreises erhoben. Bei 1-2 Tagen sind es 80% des Mietpreises. Beim Rücktritt am Buchungstermin entstehen 100% Stornogebühren. Eine kostenlose Schlechtwetterstorno ist vor Verleihbeginn möglich! (siehe Punkt 12. Wetter-Vereinbarung)

4. Materialanlieferung

Der Mieter garantiert dem Ausleiher das Recht zum kostenlosen Betreten des oben unter Anlieferungs-Adresse genannten

Grundstücks zwecks Lieferung und Abholung der Mietobjekte zu den vereinbarten Zeitpunkten.
Der Mieter ist für eine ungehinderte Zufahrt zum Aufstellort und für einen ausreichenden Stromanschluss verantwortlich. Die Entfernung vom Anlieferfahrzeug zum Aufbauort darf 20 Meter nicht überschreiten. Der Aufbauort muss mit einem Transportwagen (Maße 1mx2m) erreichbar sein. Der Stromanschluss darf max. 20 m entfernt sein. (Größere Entfernungen nur nach Rücksprache).
Zur Aufstellung und Einweisung bei der Anlieferung und Abholung der Mietgegenstände ist eine vom Mieter gestellte Person erforderlich.

Name/Telefon: (falls nicht der Mieter selbst) —————————————————————————————————————————————————————————————————-

5. Vereinbarungen für Selbstabholer

Der Mieter verpflichtet sich das ausgeliehene Material zum vereinbarten Termin und Uhrzeit wieder beim Ausleiher abzugeben. Bei nicht termingerechter Rückgabe verpflichtet sich der Mieter eine Überziehungsgebühr einer Tagesmiete des Objektes zu bezahlen. Falls es durch Verschulden des Mieters wegen verspäteter Rückgabe (Rückgabetermin/Uhrzeit) zu einem Nutzungsausfall für den Vermieter kommt, ist dieser durch den Mieter zu ersetzen. Der PKW-Anhänger wird ausschließlich für den Transport der Hüpfburg zur Verfügung gestellt und darf nicht für andere Fahrten verwendet werden und muss während des Mietzeitraums mit einem Deichselschloss gesichert werden.

6. Stromversorgung

Der Mieter ist selbst für die Stromversorgung verantwortlich und darf keine Energie- Kostenanforderungen an den Vermieter stellen.

7. Garantie

Der Vermieter garantiert eine funktionierende Einheit über den vereinbarten Mietzeitraum. Sollte es zu Funktionsstörungen während des vereinbarten Mietzeitraumes kommen, wird der Vermieter die aufgetretenen Mängel umgehend beseitigen oder den Mietpreis ganz oder teilweise zurückerstatten.

8. Generelle Regeln, die zu befolgen sind während der Nutzung des Materials von Donkey Concepts UG
Hier sind die „Regeln während des Betriebs der Hüpfburg“ in den Sicherheitshinweisen Seite 2 zu befolgen.

9. Der Mieter versichert,
dass das gemietete Material während des vereinbarten Mietzeitraumes nicht an Dritte weitergegeben oder weitervermietet wird. Das auf der Vorderseite vermerkte Material verbleibt während des vereinbarten Zeitraums auf der unter Anlieferungs-Adresse genannten Adresse. Das ausgeliehene Material während der vereinbarten Zeit der Ausleihe schonend zu behandeln. Beschädigungen aller Art sind vom Mieter bei der Rückgabe der Materialien zu nennen und aufzuzeigen. Sind Spuren von grober Fahrlässigkeit oder mutwilliger Zerstörung zu erkennen, trägt der Mieter die Kosten für Nutzungsausfall und Neubeschaffung oder Reparatur des Materials. Der Mieter haftet für die angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer- und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlnutzung und Diebstahl der Mietsache in vollem Umfang. Bei Rückgabe der Mietsache in beschädigtem Zustand, gleich welcher Art, schuldet der Mieter dem Vermieter Schadenersatz.

10. Der Mieter ist verantwortlich,
für den Betrieb der Hüpfburg und dessen Zubehör und für die Rückgabe des Materials in guter Funktionsfähigkeit.
Der Mieter versichert, dass der Vermieter und seine Angestellten in keiner Weise für entstandene Verletzungen oder
eingereichte Klagen verantwortlich gemacht werden kann, die aus der Benutzung des ausgeliehenen Materials entstehen
Der Mieter entbindet/befreit den Vermieter und seine Angestellten von jeglichen Kosten oder Strafen sowie auftretenden
Rechtsanwaltskosten, die durch Klagen Dritter entstehen.

11. Der Mietvertrag

stellt das gesamte Einverständnis zwischen Mieter und Vermieter dar. Laufzeit des Vertrages ist auf der Vorderseite festgelegt.
Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
Für alle Streitigkeiten aus diesem oder über diesen Vertrag wird Oldenburg als Gerichtsstand vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten diejenigen gesetzlich zugelassenen Bestimmungen.

12. Wetter-Vereinbarung

Während Schlechtwetter-Perioden behält sich der Vermieter das Recht vor, die Reservierung zu stornieren. Durch kurzfristige
Absagen bis 1 Tag vor dem Mietbeginn wegen Schlechtwetter entstehen dem Mieter keine Kosten. Kann das abgeholte Material wegen Schlechtwetter nicht genutzt werden, besteht kein Anrecht des Mieters auf Entschädigung für evtl. „Nichtbenutzung“.

13. Personal gestellt durch Donkey Concepts UG

Bei Buchung von eingewiesenen Personen vom „Donkey Concepts UG“ haben diese ein uneingeschränktes Weisungsrecht zur Benutzung der Elemente. Verstöße gegen die Nutzungs-Bedingungen führen zum sofortigen Verweis des Nutzers von der Attraktion. Sollte dieser Anweisung nicht Folge geleistet werden, wird unser Mitarbeiter/in den Betrieb an der Attraktion einstellen.
IN DIESEM FALL BESTEHT KEIN ANSPRUCH AUF ERSATZ DER KOSTEN!

Der Mieter erkennt sich mit den aufgeführten Bedingungen dieses Vertrages einverstanden. Steinfeld, 01.01.2023

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Zahlungs­möglichkeiten

Neben dem klassischen Bargeld akzeptieren wir auch EC- & Kreditkarten sowie Stripe und Paypal. Dies gilt nur für Mieten. Kautionen sind in bar vor Ort zu hinterlegen.

Wir bieten eine vielzahl an Zahlungsmüoglichkeiten:

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